Schwertransport

Als Schwertransport werden Transporte bezeichnet, welche die nachfolgenden zulässigen Gesamtabmessungen, bzw. Gesamtgewichte überschreiten:

  • 16,50 m Gesamtlänge für Sattelzüge bzw.
  • 18,75 m Gesamtlänge für Motorwagen-Anhänger-Züge
  • 2,55 m Gesamtbreite / 4,00 m Gesamthöhe
  • 40 t Gesamtgewicht

Diese Transporte verursachen eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt.  Je nach Abmessung des LKW’s und seiner Ladung sind Begleitfahrzeuge, bzw. die Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben.

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